Pflegefinanzierung

Wenn Sie in einen gesetzlichen Pflegegrad eingestuft worden sind, können Sie folgende sog. Pflegesachleistungen für häusliche Pflege – z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst – in Anspruch nehmen:

  • Pflegegrad 1 Pflegesachleistungen/Monat         0,00 € + Entlastungsbetrag/Monat  131,00 €
  • Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen/Monat     796,00 € + Entlastungsbetrag/Monat  131,00 €
  • Pflegegrad 3 Pflegesachleistungen/Monat  1.497,00 € + Entlastungsbetrag/Monat  131,00 €
  • Pflegegrad 4 Pflegesachleistungen/Monat  1.895,00 € + Entlastungsbetrag/Monat  131,00 €
  • Pflegegrad 4 Pflegesachleistungen/Monat  2.299,00 € + Entlastungsbetrag/Monat  131,00 €
  (Stand: 2026)

Alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad, die zuhause gepflegt werden, erhalten einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131,00 €. Dieser Betrag ist unabhängig vom zuerkannten Pflegegrad und zweckgebunden für Leistungen, die Pflegende entlasten oder den  Pflegebedürftigen bei seiner Alltagsgestaltung unterstützen. Der Betrag wird nachträglich gegen einen Leistungsnachweis durch einen Pflege- oder Betreuungsdienst gezahlt. Sind Sie in Pflegegrad 1 eingestuft, können Sie den Entlastungsbetrag auch für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes einsetzen.

Abrechnung der ambulanten Pflegeleistungen
Wir regeln die Leistungen, die wir für Sie erbringen sollen, im Rahmen eines individuellen Pflegevertrages mit Ihnen. Die Abrechnung führen wir – bei vorhandener Einstufung in einen Pflegegrad – auf Grundlage eines Leistungsnachweises direkt mit Ihrer Pflegekasse durch. Leistungen, die die gesetzlichen Zuschüsse überschreiten, werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt.

Abrechnung ärztlich verordneter Leistungen
Liegt eine Genehmigung durch Ihre Krankenkasse vor, rechnen wir die ärztlich verordneten Leistungen direkt mit der Kasse ab. Sollte die Kasse keine Genehmigung erteilen, werden Ihnen diese Leistungen direkt in Rechnung gestellt. (Als privat Versicherter erhalten Sie eine Gesamtrechnung und rechnen dann selbst mit Ihrer Pflegekasse bzw. Ihrer Krankenkasse ab.)

Entgelte für ambulante Pflegeleistungen
Die Entgelte für ambulante Pflegeleistungen werden zwischen den zuständigen Pflegekassen und uns als Leistungserbringer verhandelt. Wir informieren Sie gern über die aktuellen Preise für die einzelnen Leistungen. Das Entgelt richtet sich nach dem persönlichen Pflegebedarf.

Weitere Informationen erhalten Sie z.B. in der Broschüre Pflegeleistungen zum Nachschlagen des Bundesministeriums für Gesundheit: Download über Pflegeleistungen zum Nachschlagen

Wie wird ein Pflegegrad festgestellt?

Damit pflegebedürftige Menschen Leistungen erhalten können, prüft der Medizinische Dienst (MD) bei gesetzlich Versicherten, wie selbstständig sie im Alltag noch sind.

Stellen Sie dafür einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse, die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist. Die Pflegekasse beauftragt den MDK dann mit einer Begutachtung. Diese Begutachtung findet nach rechtzeitiger Terminankündigung bei Ihnen zu Hause statt. (Bei Privatversicherten übernimmt die Gutachterstelle MedicProof diese Aufgabe.)

Während des Besuchs bespricht die Gutachterin oder der Gutachter verschiedene Lebensbereiche mit Ihnen und bewertet sie nach einem Punktesystem. Daraus ergibt sich der Pflegegrad. Ändert sich Ihr Gesundheitszustand, kann dieser jederzeit erneut geprüft werden.

Besprochen werden dabei folgende Lebensbereiche:

  • Mobilität

  • Selbstversorgung

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen

  • Gestaltung des Alltagslebens und Pflege sozialer Kontakte

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